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Sicherheitsstromversorgungsanlagen
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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
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Brandmeldeanlagen
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Sprachalarmierungsanlagen
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Blitzschutzanlagen
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Elektrische Verriegelungen von Türen in Flucht -und Rettungswegen
Sicherheitstechnische Prüfungen
Prüfungen nach Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SprüfV)
Prüfungen nach Klausel 3602 des VdS
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ortsfeste elektrische Anlagen (Prüfung für Feuerversicherer)
Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Elektrizität zählt mit zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar. Vorbeugender Brandschutz ist die Grundforderung der Feuerversicherer. Die Feuerversicherer vereinbaren in der Regel mit dem Versicherungsnehmer, daß die elektrischen Anlagen regelmäßig von einem VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden müssen – Klausel 3602 “Elektrische Anlagen”. siehe auch
Sicherheitstechnische Wiederholungspüfungen für die Berufsgenossenschaften
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ortsfeste elektrische Anlagen nach DGUV V3